Spanien: Ausländer ohne Rechte

Im Regierungsbezirk Valencia dürfen Bauunternehmer nach Absprache mit den Gemeindeverwaltungen Erschließungspläne für Bauland erstellen. Sie haben das Recht, die Grundstückseigentümer zu enteignen und diese auch noch an den Erschließungs- und Infrastrukturkosten zu beteiligen.

Der Alptraum spanischer Gesetze

Die Belgierin Godelieve de Clippel ist ein Opfer dieser Praxis. Vor 18 Jahren hat sich sie sich einen Traum erfüllt: In der Nähe von Valencia kaufte sie ein kleines Bauernhaus, einhundert Jahre alt. Stein um Stein hat sie es renoviert, das dazugehörige Grundstück zu einer idyllischen Gartenlandschaft umgestaltet. Nun soll de Clippel zum Wohle der Allgemeinheit enteignet werden.

Nach einem rechtskräftigen Beschluss der Gemeinde soll die Frau die Hälfte ihres Besitzes abtreten. Ein örtlicher Bauunternehmer will dort Ferienhäuser bauen. An den Erschließungskosten soll sich die Belgierin auch noch mit 700.000 Euro beteiligen.

EU-Parlament ist aufmerksam geworden

Gegen diese skandalöse Gesetzeslage hat sich eine Bürgerinitiative gegründet. Es wurden bereits 15.000 Unterschriften gesammelt.

Auch das Europäische Parlament hat die zuständige Regierung von Valencia aufgefordert, die Gesetzeslage zu ändern. Das inzwischen reformierte Gesetz ist aber laut Stellungnahmen der EU noch immer nicht ausreichend.
 

Bericht: Edith Lange


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